1.1. Die Cashbackbedingungen regeln die Modalitäten und Bedingungen der Auszahlung von Stu-Vorteilen in Gestalt von Cashbacks auf bestimmte bei Stu-Partnern mit der Stu-Debitkarte getätigte Transaktionen durch Jaywalker an den Stu-Member.
1.2. Diese Cashbackbedingungen sind integraler Bestandteil der AGB-M der Jaywalker AG («Jaywalker») und werden, soweit nichts anderes vorgesehen ist, mit den AGB-M im Rahmen des Kartenantrags durch den betreffenden Stu-Member akzeptiert. Mit der Ausstellung der Stu-Debitkarte kommt der Vertrag zwischen dem Stu-Member und Jaywalker zustande. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen den AGB-M und den vorliegenden Cashbackbedingungen gehen letztere den AGB-M vor.
2.1. Am Stu-Rabatt bzw. Cashback (wie nachfolgend definiert) nehmen jene Stu-Member teil, die ihrer Bank, von welcher sie die Stu-Debitkarte erhalten haben, auch die Einwilligung zur Übermittlung der mit der Stu-Debitkarte getätigten Transaktionen («Kartentransaktionen») an Jaywalker gegeben und nicht widerrufen haben.
2.2. Die Einwilligung zur Übermittlung der Transaktionsdaten kann gegenüber der Bank gemäss vorstehender Ziffer, soweit vorgesehen aber auch über die Stu-App oder durch ein Schreiben an Jaywalker mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, womit die Teilnahme und der Erhalt eines weiteren Stu-Rabattes bzw. Cashbacks gemäss Ziff. 3 entfällt. Wird der Widerruf gegenüber Jaywalker erklärt (einschliesslich über die Stu-App), so wird dieser erst nach erfolgter Weiterleitung an und Erhalt durch die Bank wirksam.
3.1. Stu-Member, die gemäss Ziff. 2 am Stu-Rabatt teilnehmen, erhalten auf berechtigte Kartentransaktionen mit einem teilnehmenden Rabatt-Partnerunternehmen («Stu-Partner») eine Erstattung («Cashback») auf den jeweils im Rahmen dieser Kartentransaktion dem Stu-Partner bezahlten Betrag in der Höhe, welche Jaywalker mit diesem Stu-Partner vereinbart hat (typischerweise einen Prozentanteil; dieser Anteil wird als «Stu-Rabatt» bezeichnet), und zwar nach den folgenden Bedingungen.
3.2. Teil der vertraglichen Abwicklung des Stu-Rabatts und eine wirtschaftliche Grundlage für dessen Gewährung seitens der Stu-Partner ist eine Auswertung der Daten des Stu-Members (einschliesslich Transaktionsdaten) und Erstellung und Weitergabe eines Berichts zu Händen der Stu-Partner, welcher diesen Aufschluss darüber gibt, wie sich die Kundschaft zusammensetzt, die eine Stu-Rabatt-Leistung beansprucht hat, und zu welchen Zeiten, an welchen Tagen und für welche Beträge sie eingekauft hat. Diese Berichte werden zwar grundsätzlich nur in anonymisierter Form an die Stu-Partner weitergegeben, aber es kann aufgrund beim Stu-Partner schon vorhandener Daten nicht ausgeschlossen werden, dass dieser im Einzelfall einen Stu-Member identifizieren kann. Der Stu-Member akzeptiert dies jeweils mit der Annahme dieser Cashbackbedingungen und der Vornahme der entsprechenden Cashbackberechtigten Transaktionen. Will er dies jedoch nicht, kann er dies jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Stu-App, via E-Mail an support@stu.info oder durch ein Schreiben an Jaywalker AG, Alpenquai 4, 6005 Luzern, erklären. Seine Transaktionsdaten werden dann unter diesem Vertrag nicht mehr für die Erstellung der genannten Berichte an die Stu-Partner berücksichtigt.
3.3. Als berechtigt gelten jene Kartentransaktionen, (i) die mit der Stu-Debitkarte für den persönlichen, eigenen Gebrauch getätigt worden sind (und nicht rückabgewickelt wurden), (ii) die Jaywalker von der Bank gemäss Ziff. 2.1 rechtzeitig (d. h. spätestens innert 30 Tagen) mitgeteilt worden sind (d. h. ihr entsprechende Transaktionsdaten übermittelt wurden), (iii) die in einen Zeitraum fallen, in welchem der Stu-Member ein solcher ist, die Karte nicht gesperrt ist und die Einwilligung gemäss Ziff. 2.1 nicht widerrufen ist, (iv) für welche Jaywalker eine entsprechende Forderung gegenüber dem Stu-Partner hat und die (iv) etwaige weitere Voraussetzungen im Rahmen des jeweiligen Stu-Rabatts des betreffenden Stu-Partners erfüllen.
3.4. Der Stu-Member hat kein Forderungsrecht über den Cashback gegenüber dem jeweiligen Stu-Partner. Stattdessen fordert Jaywalker einen Betrag in dieser Höhe beim jeweiligen Stu-Partner im eigenen Namen ein und erstattet einen Betrag in dieser Höhe dann als Cashback dem Stu-Member gemäss den vorliegenden Bedingungen. Jaywalker ist nur in dem Umfang zur Erstattung des Cashbacks gegenüber dem Stu-Member verpflichtet, als sie selbst einen entsprechenden Betrag vom Stu-Partner für die betreffende berechtigte Kartentransaktion erhält. Ist Jaywalker gesetzlich zu Abgaben auf die von ihr erstatteten Cashbacks verpflichtet, kann sie diese in Abzug bringen oder nachträglich vom Stu-Member zurückfordern oder verrechnen.
3.5. Cashback-Beträge von insgesamt über CHF 5 werden dem Stu-Member i. d. R. wöchentlich erstattet; Beträge kumuliert unter CHF 5 werden i. d. R. einmal monatlich erstattet.. Die Auszahlung erfolgt standardmässig auf das mit der Stu-Debitkarte verbundene Privatkonto bei der Bank bzw., soweit die Bank gemäss Ziff. 2.1 vorsieht, optional auf ein anderes, ebenfalls auf den Stu-Member lautendes Konto bei der Bank («Auszahlungskonto»).
3.6. Jaywalker kann Auszahlungen für voraussichtliche Cashbacks vornehmen, noch bevor die betreffenden Stu-Partner die entsprechenden Beträge an Jaywalker bezahlt haben. Solche Auszahlungen gelten dann Akonto. Begleicht ein Stu-Partner die entsprechende Forderung gegenüber Jaywalker trotz Aufforderung und Jaywalker angemessen erscheinende Massnahmen zur Durchsetzung nicht, kann Jaywalker einen Betrag in dieser Höhe vom Stu-Member zurückfordern oder verrechnen. Sie zeigt ihm dies in geeigneter Form, z. B. via Stu-App an. In der Stu-App kann sie ihm auch eine Übersicht der voraussichtlichen Cashbacks, berechtigten Transaktionen und Erstattungen anzeigen. Eine solche Anzeige hat lediglich informativen Charakter, erfolgt ohne Gewähr und ist unverbindlich.
3.7. Eine aktuelle Übersicht über die Stu-Partner sowie die Stu-Rabatte werden dem Stu-Member in geeigneter Form, z. B. via Stu-App, zur Kenntnis gebracht. Diese Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Die Angebote der Stu-Partner können sich jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, ebenso die Cashbacks und Stu-Rabatte; Jaywalker kann aus guten Gründen Cashbacks und Stu-Rabatte von Stu-Partnern auch jederzeit aussetzen (z. B. im Falle von Missbrauchsverdacht). Verlässt ein Stu-Partner das Mehrwertprogramm «Stu», erlischt jeglicher Anspruch auf einen Cashback bzw. Stu-Rabatt auf diesen Zeitpunkt hin, selbst wenn eine Kartentransaktion bereits getätigt worden ist.
3.8. Voraussetzung für die Gutschrift eines noch nicht ausbezahlten Cashbacks ist, dass das Auszahlungskonto zum Zeitpunkt der Auszahlung an den Stu-Member noch besteht. Im Falle einer Kontosaldierung mit Wirkung vor diesem Auszahlungszeitpunkt besteht kein Anspruch auf den seit der letzten Auszahlung aufgelaufenen Cashback. Im Falle einer Rückbelastung einer Transaktion ist Jaywalker berechtigt, beim Stu-Member einen bereits ausbezahlten Cashback wieder zurückzufordern.
3.9. Relevant für die Berechnung des Cashbacks ist der Transaktionszeitpunkt gemäss definitiver Verbuchung der Kartentransaktion, wie sie durch die Bank an Jaywalker übermittelt wird. Bei Fremdwährungs- und Auslandtransaktionen wird der Stu-Rabatt ausgehend vom dem mit der Stu-Debitkarte verbundenen Privat-konto belasteten Betrag in CHF berechnet.
3.10. Wird eine über die Stu-Debitkarte vom Stu-Member vorgenommene Zahlung gleich aus welchem Grund ganz oder teilweise rückabgewickelt oder storniert, entfällt auch der betreffende Cashback-Anspruch entsprechend und dieser kann von Jaywalker, soweit der Cashback bereits ausbezahlt wurde, zurückgefordert werden.
3.11. Eine Barauszahlung des Stu-Rabattes bzw. des Cashbacks ist ausgeschlossen.
3.12. Stu-Rabatte bzw. Cashbacks werden nur auf Transaktionen gewährt, die dem persönlichen Eigengebrauch des Stu-Members dienen und nur solche, die der Stu-Member selbst mit der Stu-Debitkarte macht (keine Kartenweitergabe an Dritte). Rechtswidrige oder sonst nicht bestimmungsgemässe Nutzungen der Stu-Debitkarte, der Stu-App oder sonstiger Angebote und Mittel von Jaywalker und der Stu-Partner, z. B. das Ausnutzen eines Systemfehlers zu Ungunsten von Jaywalker oder eines Stu-Partners, sind untersagt. Die Transaktionsdaten können von Jaywalker nach Hinweisen auf solche und andere Verstösse gegen die vorliegenden Bestimmungen oder sonstige Missbräuche ausgewertet werden. Jaywalker behält sich bei Hinweisen auf solche Fälle oder Auffälligkeiten Nachforschungen und die Ahndung von allfälligem Missbrauch vor, was bis zum Ausschluss vom Mehrwertprogramm «Stu» führen kann. Der Stu-Member ermächtigt die Stu-Partner zur Erteilung entsprechender Auskünfte. Jaywalker kann ihre Erkenntnisse und insbesondere Missbrauchsverdachtsfälle der Bank gemäss Ziff. 2.1 mitteilen.
4.1. Jaywalker übernimmt keine Gewährleistung für eine erfolgreiche Kartentransaktion beim Stu-Partner. Kann aus irgendwelchen Gründen beim Stu-Partner keine Kartentransaktion getätigt werden oder wird die Kartentransaktion nicht innert nützlicher Frist an Jaywalker übermittelt, besteht kein Anspruch auf die Gewährung eines Stu-Rabattes.
4.2. Jaywalker haftet nicht für vollständig oder teilweise ausgefallene Zahlungen von Stu-Partnern im Zusammenhang mit Kartentransaktionen und Cashbacks. Leistet ein Stu-Partner die Stu-Rabatte an Jaywalker nicht, ist Jaywalker nicht zu einer Erstattung an den Stu-Member verpflichtet bzw. kann sie eine bereits erfolgte Auszahlung zurückfordern oder verrechnen.
4.3. Ansprüche auf Schadenersatz oder andere Ansprüche gegen Jaywalker im Zusammenhang mit dem Cashback sind soweit zulässig ausgeschlossen. Jaywalker setzt sich zwar dafür ein, Cashbacks erstatten zu können; das Risiko, dass ein erwarteter Cashback trotz Bewerbung eines Stu-Rabatts (durch den Stu-Partner oder sonst) nicht ausbezahlt wird, verbleibt jedoch beim Stu-Member.
4.4. Darüber hinaus gelten Bestimmungen zu den Gewährleistungs- und Haftungsausschlüssen der AGB-M.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den Bestimmungen der AGB-M, ebenso die Änderung der vorliegenden Cashbackbedingungen.
Version 03/2024